💧 Wasserentnahme ab Donnerstag untersagt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin sehr niedrigen Wasserstände hat die Kreisverwaltung Birkenfeld per Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern untersagt.
🚫 Betroffen sind unter anderem:
• Bäche
• Gräben
• Flüsse
• Teiche
• Seen
🗓 Die Regelung gilt ab Donnerstag, 30. Juli 2026, im gesamten Nationalparklandkreis Birkenfeld.
➡ Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern stark zu – erste kleinere Bäche sind bereits trockengefallen. Mit dem Verbot sollen der Wasserhaushalt und die Tier- und Pflanzenwelt geschützt werden.
✅ Ausnahmen gelten unter anderem für:
• Wasserentnahmen im Brandfall durch Einsatzkräfte
• das Viehtränken direkt am Gewässer
• bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse und alte Rechte
📄 Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Landkreises unter "32 - Amtsblatt - Landkreis Birkenfeld - Sonderveröffentlichung - 29.07.2026" abrufbar.
Die ausführliche Pressemitteilung findet ihr hier: https://www.landkreis-birkenfeld.de/Pressemitteilungen/Kreisverwaltung-untersagt-Wasserentnahme-aus-oberirdischen-Gewaessern.html?#substart
🙏 Bitte helft mit, unsere Gewässer zu schützen, und halten Sie sich an das Entnahmeverbot. Jeder Beitrag hilft, die Folgen der Trockenheit für Natur und Umwelt zu begrenzen.
📸 Foto: Axel Munsteiner/Kreisverwaltung Birkenfeld
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